Stufenkonzept
Drei Leistungs- und Qualitätsstufen
Erprobte und getestete Verfahren auf zwei verschiedenen Leistungs- und Qualitätsstufen für die Ergebnisse sind vorgesehen.
Alle Verfahren wurden für Praktiker entwickelt und können ohne spezifische ergonomische Ausbildung angewendet werden, so dass alle Beteiligten auf gleicher Ebene einbezogen werden können. Der zeitliche Aufwand ist weitestgehend minimiert.
Stufe I umfasst eine Checkliste für die
Risikoidentifizierung
Stufe II umfasst zwei erprobte und getestete Verfahren für die
Risikoabschätzung
Stufe III wurde für
die Lösung von Sonderproblemen zu Informationszwecken ergänzend hinzugefügt.
Gemäß der Ratsrichtlinie ist der Arbeitgeber für die Sicherheit und Gesundheit bei der manuellen Handhabung von Lasten verantwortlich. In der Praxis sind verschiedene Gruppen einbezogen: Arbeitgeber, Technologen, Vorarbeiter, Sicherheitsingenieure, Ergonomen, Betriebsärzte, Arbeiter und deren Vertreter, Repräsentanten von Versicherungsgesellschaften, Inspektoren.
Die
Rolle des Inspektors besteht in der Kontrolle, Beratung und, wenn nötig, der eigenen Überprüfung. Zur Vereinfachung der Risikoidentifizierung/-Bewertung und Ergreifung geeigneter Maßnahmen
ist es angebracht, dass alle Gruppen das gleiche Verfahren anwenden.
Die
Rolle der Stabsmitglieder besteht darin, die Risikobewertung durchzuführen und ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu schaffen.
Risikoidentifizierung/-Bewertung erfordern keine spezielle ergonomische Ausbildung, alle Beteiligten können auf einer gleichen Grundlage einbezogen werden.