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Stufenkonzept

Drei Leistungs- und Qualitätsstufen

Erprobte und getestete Verfahren auf zwei verschiedenen Leistungs- und Qualitätsstufen für die Ergebnisse sind vorgesehen.

Alle Verfahren wurden für Praktiker entwickelt und können ohne spezifische ergonomische Ausbildung angewendet werden, so dass alle Beteiligten auf gleicher Ebene einbezogen werden können. Der zeitliche Aufwand ist weitestgehend minimiert.

Stufe I umfasst eine Checkliste für die Risikoidentifizierung
Stufe II umfasst zwei erprobte und getestete Verfahren für die Risikoabschätzung
Stufe III wurde für die Lösung von Sonderproblemen zu Informationszwecken ergänzend hinzugefügt.

Gemäß der Ratsrichtlinie ist der Arbeitgeber für die Sicherheit und Gesundheit bei der manuellen Handhabung von Lasten verantwortlich. In der Praxis sind verschiedene Gruppen einbezogen: Arbeitgeber, Technologen, Vorarbeiter, Sicherheitsingenieure, Ergonomen, Betriebsärzte, Arbeiter und deren Vertreter, Repräsentanten von Versicherungsgesellschaften, Inspektoren.

Die Rolle des Inspektors besteht in der Kontrolle, Beratung und, wenn nötig, der eigenen Überprüfung. Zur Vereinfachung der Risikoidentifizierung/-Bewertung und Ergreifung geeigneter Maßnahmen ist es angebracht, dass alle Gruppen das gleiche Verfahren anwenden.

Die Rolle der Stabsmitglieder besteht darin, die Risikobewertung durchzuführen und ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu schaffen.

Risikoidentifizierung/-Bewertung erfordern keine spezielle ergonomische Ausbildung, alle Beteiligten können auf einer gleichen Grundlage einbezogen werden.


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Schnelle Links
Richtlinie 90/269/EWG des Rates vom 29. Mai 1990 über die Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der manuellen Handhabung von Lasten

Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

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