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Stufe I - Risikoidentifizierung

Identifizierung von Risikofaktoren im Zusammenhang mit der manuellen Handhabung von Lasten
Als Werkzeug dient hier eine Checkliste entsprechend der Richtlinie des Rates, Anlage 1. die Umsetzung erfordert nur einen geringen Aufwand und basiert auf der Erfahrung des Anwenders.

Hier finden Sie die Checkliste

Ziele


  • Beschreibung der Aufgabenbereiche, körperlichen Anforderungen und Bedingungen
  • Identifizierung der im Anhang der EU-Richtlinie genannten Risikofaktoren

Anvisierter Benutzerstand, Vorbedingungen für die Anwendung


  • Für alle anwendbar
  • Kenntnisse der Aufgaben erforderlich

Aufwand


Etwa einer Stunde, je nach Komplexität der Arbeit

Instrument


Checkliste

Anmerkungen


Gemäß Anhang 1 der Richtlinie des Rates wurden verschiedene Belastungsfaktoren bei MHL in Betracht gezogen:
  • Biomechanische Beanspruchung von Knochen, Gelenken und Muskeln, die auf Muskeleinsatz und eingeschränkte Körperhaltung zurückzuführen ist
  • Muskelermüdung als Ergebnis intensiven, häufigen oder andauernden Kraftaufwandes
  • Belastung des Herz-Kreislauf-Systems aufgrund hoher körperlicher Arbeitsbelastung
  • Erschwernisse aufgrund von Eigenschaften der Last (sperrig, glitschig, übergroß)
  • Unfallgefahr aufgrund von Eigenschaften der Last (sehr schwer, heiß, scharf, beweglich)
  • Unfallgefahr aufgrund von Eigenschaften der Arbeitsumgebung (Fußboden uneben oder glatt, eingeschränkte Bewegungsbereich für Arbeitnehmer, Hindernisse, unzureichende Beleuchtung)

Empfehlungen für Anwender


Die Checkliste für Stufe I bedarf keiner Bewertung. Alle Eigenschaften und Probleme hängen von der Erfahrung des Benutzers ab. Es ist daher von großer Bedeutung, gesunden Menschenverstand walten zu lassen, mit den Arbeitern zu kooperieren und die Ergebnisse mit vergleichbaren Situationen zu vergleichen.
Bei geringster Unklarheit ist Stufe 2 der Risikobewertung durchzuführen.

Die Checkliste für Stufe I beschränkt sich lediglich auf eine Beschreibung der objektiven körperlichen Arbeitsbelastung.
Die Bewertung eines individuellen Risikos gemäß Anhang 2 der Richtlinie des Rates ist auf Stufe 1 der Checkliste nicht möglich. Diesbezüglich müssen individuelle Risikofaktoren berücksichtigt werden.
Für den Arbeitnehmer besteht ein individuelles Risiko, wenn er/sie:
  • körperlich nicht in der Lage ist, die betreffende Aufgabe durchzuführen,
  • ungeeignete Bekleidung oder Schuhe trägt oder andere persönliche Einschränkungen vorliegen,
  • nicht über adäquates oder geeignetes Wissen oder die entsprechende Ausbildung verfügt.
Mit dem Ziel einer multifunktionalen Analyse kann gleichzeitig ein Bezug zu den verschiedenen Aspekten hergestellt werden.



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Schnelle Links
Richtlinie 90/269/EWG des Rates vom 29. Mai 1990 über die Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der manuellen Handhabung von Lasten

Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

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